Marianne B., 67, war 45 Jahre lang erwerbstätig, hat drei Kinder, die längst aus dem Haus sind. Für sie ist die Zeit gekommen, Rentnerin zu werden. Sie überlegt, was sie für ihren Ruhestand braucht. Marianne B. fordert jetzt bei der für sie zuständigen Rentenkasse die nötigen Unterlagen an, um ihren Rentenantrag zu stellen. In diesem Artikel erfahren Sie die verschiedenen Möglichkeiten für den richtigen Weg in den Ruhestand.
Wir wissen, dass wir geboren werden, dass wir aufwachsen und wichtige Lektionen für unser späteres Leben lernen. Irgendwann tritt jede*r ins Berufsleben ein. Die Realität, die man sich als Kind nicht vorstellen konnte, beginnt. Im Berufsleben wachsen wir an unseren Aufgaben. Wir werden älter und unsere Erfahrungen nehmen zu. Irgendwann kommt der Zeitpunkt, an dem man das Rentenalter erreicht.
Laut dem Statistisches Bundesamt beantragen Immer mehr Menschen in Deutschland Rente. In Deutschland wurde laut Statistisches Bundesamt das Renteneintrittsalter seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben – je nachdem, wann man geboren wurde. Die längere Lebenserwartung und die Zuwanderung nach Deutschland sind Gründe dafür. Um die Mindestrente in Anspruch nehmen zu können, sollten Sie mindestens 5 Jahre in Deutschland versichert gewesen sein. Wenn Sie jedoch die volle Rente beanspruchen wollen, müssen Sie eine Versicherungszeit von 35 Jahren nachweisen.
Der Eintritt in die Altersrente
Wenn es Zeit ist, in den Ruhestand zu gehen, ist das für jede*n Einzelne*n eine schwierige Zeit. Sich richtig auf den Ruhestand vorzubereiten, kann schwierig sein. Es können Ängste aufkommen, die einen überwältigen, weil man sein Berufsleben von einem Tag auf den anderen loslassen muss und weil man nicht weiß, was einen im Ruhestand erwartet. Auf der anderen Seite gibt es Menschen, die sich auf den Ruhestand freuen, weil sie dann nicht mehr arbeiten müssen. Wie auch immer der Einzelne dies auffasst, es ist ein Wechsel des Lebensabschnitts. Zahlreiche Anlaufstellen können ihnen helfen, diese Veränderung zu bewältigen.
Hilfreiche Anlaufstellen zur Unterstützung finden Sie in Frankfurt am Main unter folgenden Adressen:
Rathaus für Senioren, Infostelle Hansaallee 150 60320 Frankfurt am Main | Tel.: 069 212-49911 |
Caritasverband Frankfurt e.V. Servicetelefon Rund ums Alter Alte Mainzer Gasse 10 60311 Frankfurt am Main | Tel.: 069 2982-1600 |
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Frankfurt am Main e.V. Henschelstraße 11 60314 Frankfurt am Main | Tel.: 069 298901-0 |
Die richtigen Unterlagen für Ihren Rentenantrag
Um die Altersrente für sich zu beantragen, benötigen Sie Ihre vollständigen Unterlagen sowie Ihre Rentenversicherungsnummer. Diese finden Sie auf Ihrer Sozial-/Rentenversicherungsbescheinigung, die Ihnen der Arbeitgeber am Ende eines jeden Jahres per Post zugesandt hat. Außerdem schickt Ihnen der Rentenversicherungsträger regelmäßig einen Rentenbescheid, aus dem hervorgeht, wie hoch Ihre Bezüge wären, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt in Rente gehen. Außerdem benötigen Sie für den Rentenantrag Kopien ihrer persönlichen Dokumente Geburtsurkunde und Personalausweis oder Reisepass. Wenn Sie Kinder haben, benötigen Sie auch deren Geburtsurkunden als beglaubigte Kopien oder Ihr Stammbuch. Alle Versicherungsunterlagen für die Erwerbszeit und Nachweise über Berufsausbildungen. Einzureichen sind ebenfalls Informationen, bei welcher Krankenkasse Sie kranken- und pflegeversichert sind. Auch Ihre Steueridentifikationsnummer und Ihre internationale Kontonummer IBAN sowie die internationale Bankleitzahl BIC müssen Sie im Antrag angeben.
Wissenswert ist: Um in den Ruhestand gehen zu können, sollten Sie Ihren Rentenantrag mindestens drei Monate vor dem geplanten Ruhestandsdatum einreichen. Der Renten Service der Deutschen Post AG übernimmt die Überweisungen und passt die Rente für jede*n einzelne*n Rentner*in auch an. Sollte sich Ihre Adresse oder Bankverbindung ändern, können Sie dies sowohl der Rentenversicherung schriftlich oder online, als auch direkt dem Renten Service der Deutschen Post mitteilen. Die Rentenversicherung stellt dazu Unterlagen oder hier eine Online-Eingabemaske zu Verfügung. Formulare des Renten Service der Deutschen Post zum Ausfüllen können Sie hier herunterladen. Falls eine andere Person den Antrag für Sie stellen muss, braucht diese eine Vollmacht oder Betreuungsurkunde.
Die zuständige Rentenstelle in Frankfurt am Main
Deutsche Rentenversicherung Hessen Auskunfts- und Beratungsstelle Frankfurt am Main Zeil 53 60313 Frankfurt am Main | Tel.: 069 99992090 |
Praktischer Tipp: Prüfen Sie vor dem Eintritt in den Ruhestand, ob alle Ihre Unterlagen aus dem Berufsleben zur Verfügung stehen. Heften Sie gegebenenfalls alle notwendigen Unterlagen in einem Ordner ab. Sollten Unterlagen fehlen, oder wenn Sie einmal nicht weiterwissen, erkundigen Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung, welche Maßnahmen Sie ergreifen können, um solche Nachweise für Ihre Unterlagen zu erhalten. Oft hilft dabei auch der ehemalige Arbeitgeber weiter. Lassen Sie sich beim Antrag helfen. Auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung finden Sie auch weitere hilfreiche PDF-Dokumente rund um die Rente.
Der Staat zieht Steuern von der Rente ab
Wer glaubt, dass das Steuerzahlen im Rentenalter vorbei ist, der irrt. Bislang hatte jede*r Bürger*in eine doppelte Steuerbelastung. Das bedeutete, dass er während seines Arbeitslebens sowohl Steuern auf sein Gehalt, einschließlich der Rentenbeiträge, als auch im Rentenalter Steuern auf die Rentenzahlungen zu entrichten hatte schreibt die Internetseite juraforum.de.
Laut Berliner Morgenpost vom 27.05.2022 hat die Ampelregierung für 2023 beschlossen, dass die Doppelbesteuerung abgeschafft wird. Das bedeutet aber nicht, dass die Rente steuerfrei ist und hier liegt der Trugschluss für alle, die jetzt in Rente gehen werden. Denn die Rentner*innen müssen ihre Rente laut Regierungsbeschluss künftig bis zu 100 % versteuern.
Anmerkung des Autors: Für Berufstätige hört sich diese Gesetzesänderung gut an, dass in Zukunft die Rentenbeiträge vom Gehalt steuerfrei sind. Doch laut Berliner Morgenpost bedeutet dies im Gegenzug für alle Rentner*innen, dass sie in Zukunft weniger Geld zur Verfügung haben, weil sie laut juraforum.de mehr Steuern zahlen (müssen) als bisher. Deshalb wird es im Rentenalter teurer, weil auf den einzelnen Rentner nicht nur Steuern, sondern generell höhere Kosten zukommen, etwa für Lebenshaltungskosten wie Miete, Strom und eventuell Gas und die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung. Es ist zu befürchten, dass durch diese Änderungen mehr Rentner*innen als bisher von Altersarmut betroffen sein werden. Statt die Rentner*innen höher zu besteuern, könnte der Staat die Rentenbeiträge während des Arbeitslebens weiter besteuern, um die Rentner*innen steuerlich zu entlasten. Wie weit sich diese Änderungen, egal ob die Steuern nun vom Arbeitnehmer oder vom Rentner gezahlt werden und inwieweit sich diese neue Gesetzesänderung auf den Einzelnen im Ruhestand auswirkt, bleibt abzuwarten. Obwohl laut Redaktions-Netzwerk Deutschland in diesem Jahr rund 195.000 Rentner*innen durch den Grundfreibetrag von der Steuer befreit werden.
Richtige Vorsorge vor dem Renteneintritt
Stellen Sie sich vor, dass Erwin Mustermann, 68 Jahre alt, keine ausreichende Rente erhält. Er ist gesundheitlich eingeschränkt und kann daher keine Tätigkeit zur Aufstockung seiner Rente annehmen. Was unternimmt Erwin, um genügend Geld für seinen Lebensunterhalt zu bekommen? In diesem Beispiel wird die Frage der gesetzlichen Rente zur Existenzfrage. Deshalb ist es wichtig, dass die Versicherten die benötigten Informationen zuverlässig, verständlich und zeitnah erhalten. Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, sollte rechtzeitig eine zusätzliche Private Altersvorsorge getroffen werden. Die richtige Altersvorsorge vor und während des Ruhestands ist die Gesamtheit der Maßnahmen, die dazu dienen, vor und während des Ruhestands finanziell abgesichert zu sein. Um dann dadurch eventuelle finanzielle Engpässe abzufedern, das bedeutet, dass jede*r sich ein finanzielles Polster für die Zukunft anlegen sollte.
Hinweis: Vor der Beantragung der eigenen Rente sollte jedoch jede*r Bürger*in wissen, was zwischen der Beantragung einer Rente und dem Arbeitsleben geschieht.
Nebenverdienst im Ruhestand
Wenn Sie eine Regelaltersrente beziehen und sich noch fit und gesund fühlen, können Sie uneingeschränkt weiterarbeiten und Geld hinzuverdienen, ohne dass dieses Geld von der Rentenkasse angerechnet wird. Denn statistisch sind 2021 rund 17,6 Millionen Rentenbezieher, darunter sind Laut dem Artikel: Rente und Nebenjob: Das müssen über die Regelung im Ruhestand wissen der Frankfurter Rundschau fast 13 % der 65- bis 75-Jährigen immer noch erwerbstätig, weil die Rente nicht ausreicht. Durch den Hinzuverdienst verbesserten sie nicht nur ihr Einkommen, sondern sie konnten am gesellschaftlichen Leben teilhaben.
Bürgergeld, Grundsicherung und Rente
Wie im Beispiel von Erwin Mustermann gibt es viele Bürgerinnen und Bürger, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht erwerbstätig sind und vom Staat Bürgergeld (ehemals Harz IV) beziehen. Diese Personen gehen irgendwann auch in Rente und müssen mit niedrigen Bezügen rechnen. In diesem Fall kann vom zuständigen Sozialamt jeweils für zwölf Monate die Grundsicherung bewilligt werden. Wenn das Einkommen weniger als 924 Euro beträgt, wird dann, unabhängig von der Altersrente, überprüft, ob jemand Anspruch auf Grundsicherung hat. Dadurch wird vermieden, dass diese Rentner*innen zu wenig finanzielle Mittel zu Verfügung haben. Weitere Leistungen können Sie von der Kranken- oder Pflegekasse erhalten.
Weitere Sozialleistungen für Rentner:
Wohngeld |
Zuschuss der Pflegekasse beim Hausumbau |
Pflegegeld für Angehörige |
Befreiung von Zuzahlungen bei der Krankenkasse |
Energiepreispauschale für Rentner |
Praktischer Tipp: Wenn Sie bisher Bürgergeld erhalten, sparen Sie sich ein kleines finanzielles Polster für die Zeit zwischen dem Antrag und dem Rentenbescheid an. Denn für die Zeit zwischen Antragstellung und Bewilligung des Rentenantrags könnten laut Rechtsanwalt Köper Ihnen die finanziellen Mittel für Miete, Strom, Lebensmittel, Gas und alle anderen Verbindlichkeiten fehlen.
Daher hat jeder nach der Meinung von Rechtsanwalt David Andreas Köper aus Hamburg, das Anrecht auf Leistungen zum Lebensunterhalt.
5.3 Altersrente, Knappschaftsausgleichsleistungen und ähnliche Leistungen öffentlich-rechtlicher Art (1) Der Bezug einer Vollrente wegen Alters nach dem SGB VI führt – unabhängig von deren Höhe und dem Eintrittsalter – zum Wegfall des Anspruchs auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Der Ausschlusstatbestand liegt erst mit dem Zufluss der Rentenzahlung vor. Siehe hierzu auch FW zu § 9 SGB II, Rz. 9.4a
Weiter heißt es in den „Fachlichen Weisungen zu §§ 11-11b SGB II“ (Stand: Mai 2018 – Aktuelle Fassung stets im Internet abrufbar):
Eine fiktive Berücksichtigung erwarteter Zuflüsse von Sozialleistungen ist nicht zulässig. Gegebenenfalls ist ein Erstattungsanspruch anzuzeigen.
Rechtsanwalt David Andreas Köper – Lücke zwischen ‚Hartz IV‘ und Altersrente – was tun?
Die Krankenversicherung im Ruhestand
Um die Frage zur Krankenversicherung während des Ruhestands zu beantworten – Ja, Sie sind im Ruhestand weiter krankenversichert, denn aus der Rente werden Beiträge zu 50%/50% in der Krankenversicherung der Rentner*innen (KVdR) weiterhin entrichtet und Sie müssen die Krankenkasse nicht wechseln.
Da Sie als Rentner*in Ihre Rente erhalten und auch krankenversicherungspflichtig sind, wie im Berufsleben, zahlen Sie in der Regel auch die Beiträge zur Pflegeversicherung in voller Höhe selbst. Die Deutsche Rentenversicherung behält diese Beiträge von ihrer Rente ein.
Endlich Rente?
Endlich geschafft! Sie bekommen Rente und können nun den Ruhestand genießen. Aber Achtung, wenn Sie Ihren Rentenbescheid erhalten, sollten Sie zunächst prüfen, ob alles stimmt, ob die Daten übereinstimmen, ob alle Zahlen vollständig und richtig erfasst sind. Überprüfen Sie vor allem die Beiträge auf den Bewilligungsbescheid der Rentenkasse schreibt die Internet Seite rentenbescheid-ueberpruefen.de/. Wenn alle Daten stimmen, dann können Sie sich entspannt zurücklehnen. Wenn aber die Daten, Zahlen und Beiträge nicht übereinstimmen, sollten Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch beim Rentenversicherungsträger einlegen. Falls Sie im Ausland leben, haben Sie dafür drei Monate Zeit.
Text: Rudolf Schindler – Feb. 2023