Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Niemand möchte gerne darüber nachdenken, was passieren könnte, wenn man selbst einmal nicht mehr in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen. Doch genau das ist der Grund, warum es so wichtig ist, sich rechtzeitig mit Patientenverfügung,  Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung auseinanderzusetzen. Diese Instrumente ermöglichen es Ihnen, Ihre Wünsche und Vorstellungen für den Ernstfall verbindlich festzuhalten.

Eine Patientenverfügung legt Ihre Wünsche für medizinische Behandlungen fest, wenn Sie sich nicht mehr äußern können.
Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt eine oder mehrere Person/en, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen und rechtsverbindlich zu handeln.
Eine Betreuungsverfügung schlägt dem Gericht eine oder mehrere Person/en vor, die zum gesetzlichen Betreuer bestellt werden soll/en, falls dies nötig wird.

Die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sind wichtig, aber oft auch komplex. Umso mehr verbreiten sich leider Missverständnisse, die dazu führen können, dass Personen diese Dokumente nicht erstellen oder falsch verstehen.

Hier sind einige der häufigsten Missverständnisse:

1. Mythos: Patientenverfügungen sind nur für alte Menschen.
Fakt:
Jeder Erwachsene sollte eine Patientenverfügung haben, unabhängig vom Alter. Niemand kann vorhersehen, wann er in eine Situation kommt, in der er seine medizinischen Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Eine Patientenverfügung hilft sicherzustellen, dass seine Wünsche in diesem Fall respektiert werden.

2. Mythos: Mit einer Patientenverfügung verzichte ich auf lebensrettende Maßnahmen.
Fakt:
In einer Patientenverfügung können Sie festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen. Sie können also auch lebensrettende Maßnahmen ausdrücklich verlangen. Wichtig ist, dass Sie Ihre Wünsche klar und deutlich formulieren.

3. Mythos: Wenn ich eine Patientenverfügung habe, können Ärzte nichts mehr gegen meinen Willen tun.
Fakt:
Eine Patientenverfügung ist eine wichtige Willenserklärung, aber sie ersetzt nicht die ärztliche Diagnose und Therapie. Ärzte sind verpflichtet, alles zu tun, um Ihr Leben zu retten und Ihre Gesundheit zu schützen. Ihre Patientenverfügung hilft ihnen jedoch dabei, Ihre Wünsche zu verstehen und die bestmögliche Behandlung für Sie zu finden.

4. Mythos: Mein Ehepartner ist automatisch mein Vertreter.
Fakt:
Nein, Ihr Ehepartner ist nicht automatisch Ihr Vertreter. In Deutschland gibt es kein „automatisches“ Vertretungsrecht. Wenn Sie möchten, dass Ihr Ehepartner Ihre Angelegenheiten regeln kann, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind, müssen Sie ihm eine Vorsorgevollmacht erteilen.

5. Mythos: Eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung sind dasselbe.
Fakt:
Nein, das sind zwei verschiedene Dokumente. Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, Ihre Angelegenheiten zu regeln, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. In einer Betreuungsverfügung schlagen Sie dem Betreuungsgericht eine Person vor, die Sie im Falle einer Betreuungsbedürftigkeit betreuen soll.

6. Mythos: Die Dokumente müssen beim Notar beurkundet werden.
Fakt:
Das ist nicht notwendig. Die Dokumente können handschriftlich verfasst werden. Es ist jedoch wichtig, dass sie von Ihnen unterschrieben und datiert sind. Um die rechtliche Wirksamkeit zu erhöhen, können Sie die Dokumente vom Notar oder Betreuungsgericht beurkunden lassen.

7. Mythos: Die Dokumente müssen an einem bestimmten Ort aufbewahrt werden.
Fakt:
Das ist nicht der Fall. Sie können die Dokumente an einem Ort Ihrer Wahl aufbewahren. Wichtig ist, dass Sie einer Vertrauensperson mitteilen, wo die Dokumente zu finden sind.

8. Mythos: Die Dokumente müssen nie wieder aktualisiert werden.
Fakt:
Es ist empfehlenswert, die Dokumente regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern oder Ihre medizinischen Wünsche sich ändern.

Fazit:
Es ist wichtig, sich mit den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung auseinanderzusetzen und die entsprechenden Dokumente zu erstellen. Lassen Sie sich dabei nicht von Missverständnissen verunsichern. Holen Sie sich im Zweifelsfall Rat von einem Anwalt, Notar oder einer Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung.

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Foto: GFFB Main Service

Eine Patientenverfügung ist ein rechtlich bindendes Dokument, das Ihren Willen in medizinischen Fragen festhält. Falls Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sein sollten, tritt der festgehaltene Inhalt auch erst dann in Kraft. Darin können Sie zum Beispiel regeln, ob Sie im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls künstlich beatmet werden möchten oder nicht. Die Patientenverfügung gibt Ihren Angehörigen und dem Behandlungsteam Klarheit über Ihre Wünsche.

In Deutschland können Sie ab dem 18. Lebensjahr eine rechtsgültige Patientenverfügung erstellen. Es gibt keine obere Altersgrenze.

Eine umfassende Patientenverfügung sollte folgende Punkte abdecken:

  • Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse)
  • Situationen, in denen die Verfügung gelten soll (z.B. Endstadium einer unheilbaren Krankheit, irreversible Bewusstlosigkeit)
  • Wünsche bezüglich lebensverlängernder Maßnahmen
  • Einstellung zu künstlicher Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
  • Schmerzbehandlung und Symptomkontrolle
  • Wünsche zur Sterbebegleitung
  • Organspende
  • Persönliche Wertvorstellungen
  • Nennung eines Bevollmächtigten (falls vorhanden)
Achtung:

Je konkreter und detaillierter Ihre Anweisungen sind, desto besser können Ärzte und Angehörige Ihren Willen umsetzen. Vermeiden Sie allgemeine Formulierungen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ ohne weitere Erläuterung.

Bei der Formulierung Ihrer Patientenverfügung sollten Sie folgende Aspekte beachten:

  • Verwenden Sie klare und eindeutige Formulierungen.
  • Beschreiben Sie konkrete medizinische Situationen und Ihre gewünschten Maßnahmen.
  • Erläutern Sie Ihre persönlichen Wertvorstellungen und Ihre Einstellung zum Leben und Sterben.
  • Lassen Sie sich von einem Arzt oder einer Ärztin beraten, um medizinische Aspekte korrekt zu erfassen.
  • Überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Verfügung noch Ihrem aktuellen Willen entspricht.

Nachdem Sie Ihre Patientenverfügung erstellt haben:

  • Bewahren Sie das Original an einem sicheren, aber zugänglichen Ort auf.
  • Informieren Sie Angehörige und Ihren Hausarzt über die Existenz und den Aufbewahrungsort der Verfügung.
  • Überprüfen Sie das Dokument regelmäßig (z.B. alle 1-2 Jahre) und aktualisieren Sie es bei Bedarf.
  • Erwägen Sie eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
  • Tragen Sie einen Hinweis auf die Patientenverfügung bei sich (z.B. in der Geldbörse).
Wichtige rechtliche Aspekte:
  • Eine Patientenverfügung ist für Ärzte rechtlich bindend, sofern sie auf die konkrete Behandlungssituation zutrifft.
  • Die Verfügung muss schriftlich vorliegen und vom Verfasser unterschrieben sein.
  • Es besteht keine Pflicht zur regelmäßigen Aktualisierung, aber es wird empfohlen.
  • Die Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.

Die rechtliche Grundlage für Patientenverfügungen in Deutschland ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert, insbesondere in den neuen Verfassungen §§ 1827 und folgende. Diese Paragraphen regeln die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen und das Verfahren bei der Feststellung des Patientenwillens.

Während die Patientenverfügung Ihre Wünsche für medizinische Behandlungen festhält, ermächtigt eine Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen. Beide Dokumente ergänzen sich sinnvoll.

Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Dokument, in dem Sie eine oder mehrere Personen bevollmächtigen, in Ihrem Namen zu handeln, falls Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder altersbedingten Einschränkungen nicht mehr selbst entscheiden können. Sie können damit die Bereiche festlegen, in denen der oder die Bevollmächtigte/n für Sie handeln darf. Das kann zum Beispiel die Verwaltung Ihres Vermögens, aber auch Entscheidungen über Ihre medizinische Versorgung betreffen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche berücksichtigt werden, auch wenn Sie sie selbst nicht mehr äußern können.

Eine umfassende Vorsorgevollmacht sollte folgende Bereiche abdecken:

  • Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse)
  •  Situationen, in denen die Verfügung gelten soll (z.B. Endstadium einer unheilbaren Krankheit, irreversible Bewusstlosigkeit)
  • Gesundheitssorge und Pflegebedürftigkeit
  • Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten
  • Vermögenssorge
  • Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten
  • Post- und Fernmeldeverkehr

Bevor Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen:

  1. Informieren Sie sich gründlich über die rechtlichen Aspekte und Konsequenzen.
  2. Überlegen Sie sorgfältig, wen Sie bevollmächtigen möchten und in welchen Bereichen.
  3. Der Bevollmächtigte sollte eine Person sein, der Sie vollständig vertrauen.
  4. Beachten Sie folgende Punkte:
  5. Die Person sollte Ihre Wünsche und Wertvorstellungen gut kennen. Sie sollte zuverlässig und in der Lage sein, komplexe Entscheidungen zu treffen.
  6. Es ist ratsam, auch einen Ersatzbevollmächtigten zu benennen.
  7. Sprechen Sie mit der Person über Ihre Wünsche und die Verantwortung, die sie übernehmen würde.
  8. Verfassen Sie die Vollmacht schriftlich. Es gibt Vordrucke und Formulare, die als Orientierung dienen können.
  9. Lassen Sie sich bei Bedarf von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten.
  10. Unterschreiben Sie das Dokument eigenhändig mit Datum und Ort.
  11. Optional: Lassen Sie die Vollmacht notariell beglaubigen oder beurkunden.
Achtung:

Für bestimmte Rechtsgeschäfte (z.B. Immobilienverkäufe oder Darlehensaufnahmen) ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.

Nachdem Sie Ihre Vorsorgevollmacht erstellt haben:

  • Bewahren Sie das Original an einem sicheren, aber zugänglichen Ort auf.
  • Informieren Sie den Bevollmächtigten über den Aufbewahrungsort.
  • Sie können die Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.
  • Geben Sie dem Bevollmächtigten eine Kopie.

Solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie die Vollmacht jederzeit widerrufen. Informieren Sie in diesem Fall alle Beteiligten und vernichten Sie das Dokument.

Eine Betreuungsverfügung ist ein wichtiges Instrument, um auch im Fall einer gerichtlich angeordneten Betreuung Einfluss auf die Wahl des Betreuers zu nehmen. Sie gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Wünsche bezüglich der Person des Betreuers und der Art der Betreuung festzuhalten. Die sorgfältige Erstellung einer Betreuungsverfügung kann dazu beitragen, dass Ihre Interessen auch dann gewahrt werden, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln. 

Eine Betreuungsverfügung gibt dem Gericht eine Orientierung, ist aber nicht in allen Fällen bindend. Das Gericht wird Ihren Wunsch jedoch in der Regel berücksichtigen, solange keine wichtigen Gründe dagegen sprechen.

Bei der Auswahl einer/s potenziellen Betreuers/in sollten Sie folgende Punkte beachten:
  • Die Person sollte Ihr Vertrauen genießen und Ihre Wertvorstellungen kennen.
  • Sie sollte in der Lage sein, die Aufgaben eines Betreuers zu erfüllen.
  • Es ist ratsam, auch eine/n Ersatzbetreuer/in zu benennen.
  • Bedenken Sie, dass die Aufgabe der/s Betreuers/in zeit- und kraftaufwendig sein kann.

Eine Betreuungsverfügung wird erst dann relevant, wenn ein Gericht feststellt, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln und eine Betreuung bestellt werden muss. Das Gericht wird dann Ihre Verfügung berücksichtigen und die von Ihnen vorgeschlagene Person als Betreuer/in in Betracht ziehen.

  • Bewahren Sie das Original an einem sicheren, aber zugänglichen Ort auf.
  • Informieren Sie Vertrauenspersonen über die Existenz und den Aufbewahrungsort der Verfügung.
  • Sie können die Betreuungsverfügung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.
  • Geben Sie der vorgeschlagenen Person eine Kopie der Verfügung.

Solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie die Verfügung jederzeit ändern oder widerrufen. Stellen Sie sicher, dass alle betroffenen Personen über die Änderungen informiert werden.

Eine große Hilfe beim Erstellen der jeweiligen Vollmacht bzw. Verfügung kann die Seite „Vorsorge und Betreuungsrecht“ des Bundesministeriums der Justiz sein:
www.bmj.de/DE/themen/vorsorge_betreuungsrecht/vorsorge_betreuungsrecht_node

Hier gibt es auch mehrere Mustervorlagen zum Download.
www.bmj.de/DE/service/formulare/formulare_muster_node

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