Gesetzliche Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen für ausgewählte und zertifizierte digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) die Kosten, da sie auf Rezept verordnet werden dürfen. Es geht dabei um geprüfte, sogenannte Gesundheits- oder Medizin-Apps. Grundlage ist das „Digitale-Versorgung-Gesetz“, das 2019 beschlossen wurde. Mit digitalen Gesundheitsanwendungen auf Rezept hält die Digitalisierung in unserer Gesundheitsversorgung weiter ihren Einzug.
- Informationen der Verbraucherzentrale zu digitalen Gesundheitsanwendungen
- Krankenkassen-Apps für Gesundheit und Therapie
- Informationen der AOK zu zertifizierten Gesundheitsanwendungen
- Informationen der Barmer zu zertifizierten Gesundheitsanwendungen
- Informationen der TK zu zertifizierten Gesundheitsanwendungen
- Informationen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)
- Patienten-Informationen der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
- Erste-Hilfe-Apps im Notfall
- Erste Hilfe bei Kindernotfällen
Die Stiftung Gesundheitswissen berichtet auf ihrer Webseite, dass die Bertelsmann-Stiftung bereits 2016 über 100.000 digitale Gesundheitsanwendungen zählte. Grundsätzlich unterscheidet man frei zugängliche Gesundheits-Apps und zertifizierte digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA). DiGAs sind offiziell als Medizinprodukte der niedrigen Risikoklasse zugelassen und können auf Rezept verordnet werden. Für die Verschreibung zertifizierter „Digitaler Gesundheitsanwendungen auf Rezept“, ist eine entsprechende ärztliche Diagnose erforderlich. Auf der Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte“ (BfArM) finden Sie das offizielle DiGA-Verzeichnis. Darin sind alle derzeit zertifizierten digitalen Gesundheits-Apps gelistet. Gesundheits- oder Medizin-Apps erhalten Sie durch Verordnung Ihres Arztes oder Ärztin per Kassenrezept oder durch direkte Anfrage und auf Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Möglicherweise benötigen Sie eine Verordnung durch einen Vertragsarzt Ihrer Krankenkasse, wie beispielsweise bei der TK. Die Gesundheitsanwendungen können Versicherte mit ihrem Smartphone und Tablet oder über einen Internetbrowser auf dem PC oder Laptop nutzen.
Informationen der Verbraucherzentrale zu digitalen Gesundheitsanwendungen
Auch die Verbraucherzentrale hat sich mit dem Thema Gesundheitsanwendungen auf Rezept beschäftigt. Die Verbraucherzentrale beschreibt die unterschiedlichen Gesundheitsanwendungen. Anwendungen die gesundheitsbewussteres Verhalten unterstützen sollen, bezeichnet man als Lifestyle-Apps. Das sind sogenannte Fitnesstracker (Gesundheitsuhren) und Ernährungs- sowie Bewegungsanwendungen. Service-orientierte Apps sind beispielsweise Anwendungen die an die Einnahme von Medikamenten oder an Untersuchungen zur Früherkennung erinnern, einen Impfstatus überwachen und die Möglichkeit bieten einen Arzttermin zu vereinbaren. Medizinische-Apps dienen der Diagnose und/oder zur Therapie einer Erkrankung und müssen als Medizinprodukt zugelassen und mit dem CE-Kennzeichen versehen sein.
Krankenkassen-Apps für Gesundheit und Therapie
Eine weitere Informationsquelle zum Thema Gesundheitsanwendungen auf Rezept, ist das unabhängige Informationsportal zum Thema Krankenkassen in Deutschland, www. krankenkassen.de (Krankenkassen Deutschland). Unter zahlreichen Hinweisen zur Gesundheitsversorgung, finden Sie umfangreiche Informationen zu digitalen Krankenkassenanwendungen für Gesundheit und Therapie. In einer Übersicht erhält man einen Überblick über digitale Angebote, wie Gesundheits-Apps und Onlinekurse der Krankenkassen.
Informationen der AOK zu zertifizierten Gesundheitsanwendungen
Zum Thema Gesundheitsanwendungen auf Rezept beschreibt die AOK auf ihrer Internetseite, was eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) ist, was sie kann, was ihr Nutzen ist, wie man sie auf Rezept erhält und unter welchen Voraussetzungen die AOK die Kosten dafür übernimmt. Unter anderem ist für eine Kostenübernahme durch die AOK, selbstverständlich die Listung der Gesundheits- oder Medizin-App im DiGA-Verzeichnis, eine Voraussetzung.
Informationen der Barmer zu zertifizierten Gesundheitsanwendungen
Die Barmer Ersatzkasse beschreibt digitale Gesundheitsanwendungen als neue Möglichkeiten bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten und sieht in ihnen ein großes Potential für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung. Zwar beschränke sich das Angebot derzeit erst auf wenige Krankheiten, dies dürfte sich aber zu Gunsten des Gesundheitswesens und der Versicherten schnell ändern. Man verspricht sich davon, dass Patientinnen und Patienten mehr über Ihre Krankheit lernen und in digitaler Form Unterstützung bei der Behandlung ihrer Krankheit erhalten. Genannt werden denkbare Anwendungen für Diabetes (z.B. in Form eines digitalen Blutzuckermessgerätes), bei Rheuma oder chronischen Schmerzen. Welche Kosten und unter welchen Voraussetzungen digitale Gesundheitsanwendungen von der Barmer Ersatzkasse übernommen werden, erfahren sie unter: Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): Medizinische Hilfe durch Apps auf Rezept. Weitere Informationen der Barmer zu Gesundheits-Apps können sie unter dem Thema Die digitale Gesundheits(r)evolution (u.a. der Beitrag Individuelle Gesundheit Apps & Tracker: Gesundheitscoach in der Hosentasche) und Digitale Ethik: Verantwortung und Wertesystem nachlesen.
Informationen der TK zu zertifizierten Gesundheitsanwendungen
Auf der Internetseite der TK (Techniker Krankenkasse) finden Sie neben den zuvor genannten Hinweisen zu digitalen Gesundheitsanwendungen, Unterscheidungsmerkmale zwischen frei zugänglichen und zugelassenen Gesundheits-Apps. Zusätzlich finden Sie einen Link zur Verordnung für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAV), mit der Rechtsverordnung und mit Details zu Anforderungen für die Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen.
Informationen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)
Wie in der Einleitung bereits erwähnt, besteht der Leistungsanspruch auf Gesundheitsversorgung unter Verwendung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), seit 2019 auf Grundlage des Digitale-Versorgung-Gesetz. Der GKV-Spitzenverband beschreibt Digitale Gesundheitsanwendungen als Medizinprodukte, die Patientinnen und Patienten bei der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen, unterstützen sollen. Zusätzlich zur Verbesserung der medizinischen Versorgung, erwartet man eine bessere Vernetzung der verschiedenen Versorgungsangebote (Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband). Aktuell sind 42 Digitale Gesundheitsanwendungen im DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet. Hiervon sind 26 DiGAs nur zur Erprobung in die Liste aufgenommen, da für diese noch keine Nachweise der Wirksamkeit bestehen.
Patienten-Informationen der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Auf der Webseite patienten-information.de erhalten Sie ausführliche Informationen, worauf bei der Verwendung von Gesundheits-Apps zu achten ist. Es wird darauf aufmerksam gemacht, welche Fragen sich Interessierte stellen sollten. Unter anderem handelt es sich um Fragen wie: Zweck und Zielgruppe der Anwendung, die Lösung welchen Problems bietet die Gesundheits-App, ist die App aktuell verlässlich, bedienungsfreundlich und vieles mehr. Außerdem finden Sie Hinweise zum Datenschutz und wichtige Hinweise zur Vermeidung missbräuchlicher Verwendung Ihrer Daten. Verantwortlich für die Webseite ist das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), die eine wissenschaftliche Einrichtung und keine Beratungs- oder Auskunftsstelle ist.
Erste-Hilfe-Apps im Notfall
Erste-Hilfe-Apps sollen in medizinischen Notsituationen helfen und können Leben retten. Anbieter kostenfreier Notfall-Apps sind u.a. das Deutsche Rote Kreuz (DRK), der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und der Malteser Hilfsdienst. Auf der Internetseite stiftung-gesundheitswissen.de finden Sie nähere Informationen hierzu, sowie weiterführende Links , z.B. wo Sie Anwendungen und Anleitungen herunterladen können. Angebote sind u.a. Notfall-Apps für Erste-Hilfe-Maßnahmen via App, ein Elektronischer Notfallpass für den eigenen Notfall, eine SOS-Funktion und eine Anwendung mit der Sie im Notfall einen Defibrillator finden können.
Erste Hilfe bei Kindernotfällen
Eine DVD zum Thema Erste Hilfe bei Kindernotfällen können Sie in deutscher oder englischer Sprache, beim ASB käuflich erwerben (derzeit 9,90 Euro zuzüglich Versand). Die DVD soll eine Unterstützung für Eltern, Großeltern, Tagesmütter und Tagesväter und Erzieher*innen, bei der Hilfeleistung und Bewältigung auftretender Notfälle mit Kindern sein.
Text: Michael Baur (mba)