Gesucht: Richterschaft ohne Robe

Artrikel Schöffen
Foto: Sora Shimazaki auf Pexels

Die Stadt Frankfurt sucht rechtsprechende Personen ehrenhalber. Ein verantwortungsvoller Job, denn sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die hauptamtliche Richterschaft. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 6. April 2023.

Grafik: GFFB

Die Luft ist stickig, Neonlicht flutet den Gerichtssaal. Gespannte Ruhe, hin und wieder leichtes Räuspern. Mit bestimmender Stimme wird die Anklageschrift vorgelesen, als der Verteidigung kurz danach auffällt, dass einer der Laienrichter mit geschlossenen Augen, leicht geöffnetem Mund und erschlaffter Haltung vorne sitzt und offensichtlich die Zeit für ein kleines Nickerchen auf der Richterbank nutzt. „Das Problem der schlafenden Schöffen ist in der Rechtsprechung nicht neu, und man kann es ja auch nachvollziehen. Schlecht gelüftete Gerichtssäle, langwierige Befragungen, ermüdende Aktenverlesungen, da hilft manchmal auch der gute Wille nicht mehr gegen schwere Augenlider“, berichtet die Sueddeutsche Zeitung. Trotz der kurzen Reise ins Schlummerland fand eine Wiederholung der Verlesung anschließend nicht statt und es kam zu einer Verurteilung durch das Landgericht Kassel. Dennoch war die Revision des Angeklagten beim Bundesgerichtshof erfolgreich. „Die Verlesung des Anklagesatzes ist dem 1. Strafsenat zufolge ein wesentlicher Teil der Hauptverhandlung. Wenn einer der Richter dabei schläft, ist das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt“, berichtet das Juristenmagazin beck-aktuell.

Im Namen des Volkes

Wie dem auch sei – trotz menschlicher Defizite sind Schöff*innen nach wie vor für die deutsche Justiz unerlässlich. Sie nehmen an sämtlichen Hauptverhandlungen der Amts- und Landgerichte teil. Als Mitglieder*innen des Gerichts sind sie in vollem Umfang bei den Entscheidungen zum Beispiel über Schuld oder Unschuld und bei Festsetzung des Strafmaßes beteiligt. Damit sollen sie eine volksnahe und gerechte Urteilsfindung unterstützen. Ihre Stimme hat Gewicht, sie können sogar den*die Berufsrichter*innen überstimmen. Sie tragen also enorm dazu bei, dass Urteile wirklich „im Namen des Volkes“ gesprochen werden. Da passt es, dass in diesem Jahr die Schöffenämter wieder bundesweit besetzt werden müssen, was großformatige Werbekampagnen erklärt: „Du hast das Zeug dazu“, mit diesem knackigen Slogan sucht das Bundesministerium für Justiz derzeit über ihre neu eingerichtete Website händeringend hellwache Laienrichter*innen.

Fünf Jahre Bindung

Die intensive Suche nach Freiwilligen ist nicht unbegründet, denn neben dem zeitlichen Aufwand ist es vor allem auch die lange Amtszeit, die junge Leute abschreckt. Denn wer das Schöffenamt antritt, verpflichtet sich für volle fünf Jahre. Allein das Land Hessen sucht laut einem Bericht der Hessenschau auf einen Schlag rund 4500 Laienrichter*innen, die aktuell fehlen und deren Stellen im neuen Jahr besetzt werden müssen. Auch muss zusätzlich für alle Haupt- und Jugendschöff*innen ein*e Ersatzschöffe*in nominiert werden. Das bedeutet, dass in den kommenden Monaten rund 9.000 Namen auf die Vorschlagslisten der hessischen Kommunen gesetzt werden müssen. Voraussichtlich im Herbst entscheiden dann die Wahlausschüsse an den Amtsgerichten über die Besetzung der Schöffenstellen.

Längst ist die Suche nach den idealen Ehrenämtler*innen auch für das Land- und Amtsgericht in Frankfurt am Main voll im Gange. Die Amtsträger*innen in spe werden durch freiwillige Meldungen, Vorschläge Dritter oder eine Vorauswahl durch die Gemeinde zunächst in die Schöffenvorschlagsliste der Mainmetropole aufgenommen. Ist diese vollständig, geht sie an die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung. Diese wiederum begutachtet und beschließt die Vorschlagsliste mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder*innen, mindestens jedoch mit der Hälfte der Zahl der gesetzlichen Mitglieder*innen der Stadtverordnetenversammlung. Das war es aber noch nicht, denn alleine die Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste bedeutet längst noch nicht, dass die Bewerber*innen tatsächlich in das Schöffenamt berufen werden.

Mehrheit von zwei Dritteln

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Es wird nicht einfacher: Die Vorschlagsliste wird zunächst einmal an den beim Amtsgericht eingerichteten Schöffenwahlausschuss übersandt. „Dieser Ausschuss besteht aus einer Richterin oder einem Richter am Amtsgericht, einer Beamtin oder einem Beamten, die bzw. der von der Landesregierung benannt wird, und sieben von der Stadtverordnetenversammlung gewählten Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen und Beisitzer“, erläutert die Stadt Frankfurt auf ihrer Website das weitere Prozedere. Anschließend entscheidet der Ausschuss über eventuelle Einsprüche gegen einzelne Personen der Vorschlagsliste und wählt dann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln aus der Liste die erforderliche Anzahl von Haupt- und Hilfsschöff*innen aus. Nebenbei werden zusätzlich Hilfsschöff*innen benötigt, wenn ein*e Hauptschöffe*in im Einzelfall verhindert ist, sei es wegen Erkrankung, Wegzugs aus der Gemeinde oder auch wegen Befangenheit. Daher wird auch die Reihenfolge der Hilfsschöff*innen zusätzlich ausgelost.

Acht Stunden keine Seltenheit

Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), in dem das Schöffenamt geregelt ist, geht davon aus, dass Laienrichter*innen in der Regel nicht mehr als zwölf Sitzungstagen im Jahr beiwohnen sollten. „Eine Richtlinie, die gerade bei Strafprozessen oft nicht einzuhalten ist. Allein schon diese Arbeitsbelastung macht das Ehrenamt für viele Berufstätige unattraktiv – auch wenn sie von Rechts wegen für die Schöffentätigkeit von ihren Arbeitgebern freigestellt werden müssten“, kritisiert die Hessenschau weiter. So seien Sitzungstage, die sich über acht Stunden erstrecken, keine Seltenheit.

Artrikel Schöffen
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Schöffe*in können werden: Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und zu Beginn der Amtszeit am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und nicht älter als 69 Jahre sind und ihre alleinige oder Hauptwohnung in Frankfurt am Main haben. Sie sollten die gesundheitliche Eignung besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Auch werden nur Personen gesucht, die finanziell gesichert sind, nicht in Vermögensverfall geraten sind. Wichtig: Keine Verurteilungen von mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe.

Noch viel wichtiger: Es gibt Geld vom Staat. Entschädigt wird die Richterschaft ohne Robe nicht pauschal oder für ganze Tage, sondern lediglich für die Zeit, die sie tatsächlich vor Gericht verbringen – zuzüglich An- und Abreise. Die Justizkasse zahlt für diesen Zeitraum einen Verdienstausfall und zusätzlich eine Pauschale von 7 Euro (§ 16 JVEG) pro Stunde. Das schreibt eine Regelung mit dem wohlklingenden Namen „Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)“ vor. Der Fahrtkostenersatz liegt demnach bei 0,42 Euro (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 JVEG) für jeden gefahrenen Kilometer. Die Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung beträgt 17 Euro (§ 17 JVEG) pro Stunde, wenn der*die Schöff*in nicht erwerbstätig oder teilzeitbeschäftigt ist und außerhalb der vereinbarten regelmäßigen täglichen Arbeitszeit herangezogen wird.

Aber nochmal zurück in den Gerichtssaal: „Das Schließen der Augen über weite Strecken der Verhandlung und das Senken des Kopfes auf die Brust beweist allein nicht, dass der Richter schläft. Denn diese Haltung kann auch zur geistigen Entspannung oder zwecks besonderer Konzentration eingenommen werden“, belehrt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 13.06.2001). Denn wer den Schlaf einer rechtsprechenden Person nachweisen wolle, der möge doch bitte „sichere Anzeichen“ vorbringen. Zum Beispiel Schnarchen! Merke also: Die Richterschaft ist immer hellwach. Selbst bei geschlossenen Augen und gesenktem Kopf! (DE/2023)

Kontakt:
Bürgeramt, Statistik und Wahlen
12.01 Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmungen
Zeil 3
60313 Frankfurt am Main
Hotline: 069 212-30003
E-Mail: schoeffen@stadt-frankfurt.de

Weiterführende Informationen:
– Leitfaden des Hessischen Ministerium der Justiz (PDF/1,24 MB)
– In zehn Schritten – Kurzanleitung zum Schöffenamt (PDF/ 8,04 MB)
– Bewerbungsformular Schöffenvorschlagliste (PDF/0.03 MB)
– Antragsformular Schöffenamt (PDF/0,124 MB)
– Antragsformular Jugendschöffenamt (PDF/1,03 MB)
– Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 und 14 EU-DSGVO (PDF/0.06 MB)
– Orientierungshilfe zur Befähigung und für die Praxis (PDF/0,13 MB)
– Flyer: Wie werde ich Schöffin / Schöffe? (PDF/0,02 MB)
– Ratgeber zur Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter (Online-Artikel auf Anwalt.org)


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